Passau. Eine gute Gesundheitsversorgung entscheidet sich nicht erst im Operationssaal oder auf der Intensivstation. Sie beginnt dort, wo Krankenhäuser die finanziellen und personellen Voraussetzungen haben, ihre Arbeit zuverlässig leisten zu können. Genau deshalb führte der Bundestagsabgeordnete Hans Koller im Klinikum Passau ein ausführliches Fachgespräch mit Werkleiter Dr. med. Holger Otto und Pflegedirektor Christian Maier über die geplanten Änderungen im Rahmen des Beitragsstabilisierungsgesetzes und deren Auswirkungen auf die Krankenhäuser.
Schnell wurde im Gespräch deutlich: Dass die gesetzliche Krankenversicherung reformiert und finanziell stabilisiert werden muss, wird auch im Klinikum Passau nicht grundsätzlich infrage gestellt. Die steigenden Ausgaben im Gesundheitswesen machten strukturelle Anpassungen notwendig. Gleichzeitig machten die Verantwortlichen jedoch deutlich, dass einzelne Regelungen des Gesetzentwurfs in ihrer jetzigen Form erhebliche Auswirkungen auf die praktische Versorgung haben könnten. „Eine Reform muss langfristig tragen und darf nicht lediglich kurzfristige Einsparungen erzielen“, betonte der Werkleiter Dr. med. Otto. Gerade deshalb müsse genau geprüft werden, welche Folgen einzelne Maßnahmen für die Versorgung vor Ort tatsächlich haben.
Im Mittelpunkt des Austauschs stand das geplante Einfrieren des Pflegebudgets. Nach den derzeitigen Planungen soll sich das krankenhausindividuelle Pflegebudget künftig weitgehend am Budget des Vorjahres orientieren. Für das Klinikum Passau birgt diese Regelung erhebliche Risiken. Gerade Krankenhäuser, die in den vergangenen Jahren bewusst in zusätzliches Pflegepersonal investiert und ihre Ausbildungskapazitäten kontinuierlich ausgebaut haben, könnten dadurch finanziell benachteiligt werden. „Wir haben vier voll besetzte Ausbildungsklassen pro Jahr und investieren gezielt in den Pflegenachwuchs. Die Politik hat den Pflegeberuf in den vergangenen Jahren attraktiver gemacht – nun stellt sich die Frage, wie diese zusätzlichen Personalkosten künftig finanziert werden sollen“, erläuterte Pflegedirektor Christian Maier. Das Klinikum sprach sich deshalb dafür aus, die geplanten Regelungen beim Pflegebudget nochmals zu überprüfen und nachzubessern.
Ein weiterer Schwerpunkt des Gesprächs war die Situation der Beleghebammen. Gerade Bayern nimmt hierbei bundesweit eine Sonderrolle ein: Während in vielen anderen Bundesländern überwiegend festangestellte Hebammen tätig sind, wird die Geburtshilfe in Bayern zu einem großen Teil durch Beleghebammen sichergestellt. Nach Angaben des Klinikums liegt deren Anteil hier bei rund 55 Prozent und damit deutlich über dem Bundesdurchschnitt.
Genau hierin sehen die Verantwortlichen eine der größten Herausforderungen der geplanten Gesetzesänderungen. Sollten Beleghebammen künftig verstärkt in feste Beschäftigungsverhältnisse wechseln, könnten viele Krankenhäuser diese Stellen aufgrund der Deckelung des Pflegebudgets finanziell nicht mehr abbilden. „Das bayerische Beleghebammensystem funktioniert seit vielen Jahren sehr gut. Wenn wir die Hebammen künftig nicht mehr ohne klare Refinanzierung fest anstellen können, besteht die Gefahr, dass genau dieses erfolgreiche Modell unter Druck gerät“, machte Dr. med. Otto deutlich. Aus Sicht des Klinikums müsse dieser bayerischen Besonderheit bei der Ausgestaltung der Reform Rechnung getragen werden.
Darüber hinaus wurden weitere Auswirkungen des im April 2026 in Kraft getretene KHAG diskutiert. Der Gesetzgeber hatte dort klargestellt, dass verschiedene organisatorische, administrative oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten nicht ins Pflegebudget gehören. Doch was genau ist eine „administrative Tätigkeit“ im Pflegedienst? Statt Klarstellung, wie vom Gesetzgeber gewünscht, herrsche eher Ratlosigkeit und die Kliniken sehen sich nach den Ausführungen des Werkleiters einer gewissen Willkür ausgesetzt: „Die Kassen streichen einfach die Personalanteile für Pflege aus den Budgets und zwar seit in Kraft treten des Gesetzes Ende April. Somit drohen zwei Klassen von Pflegebudgets im Jahr 2026: Krankenhäuser, die ihre Pflegebudgetvereinbarung vor Inkrafttreten des KHAG mit den Kassen schließen konnten und von der Gesetzesreglung nicht betroffen sind, und solche, die nach Inkrafttreten das Thema auf dem Tisch haben“, machte Dr. Otto klar. Kürzungen in Millionenhöhe seien möglich. „Diese Ungleichbehandlung kann nicht im Sinne des Gesetzgebers gewesen sein“, führte er aus. Eine Klarstellung des Gesetzgebers, dass diese Änderung ab dem Budgetjahr 2027 gelte und nicht vorher, wäre hier hilfreich, so Otto weiter.
MdB Hans Koller zeigte Verständnis für die geschilderten Herausforderungen und betonte zugleich die Notwendigkeit einer verantwortungsvollen Reform der gesetzlichen Krankenversicherung: „Dass wir die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung langfristig stabilisieren müssen, steht außer Frage. Gleichzeitig müssen wir aber genau hinschauen, welche Auswirkungen einzelne Regelungen in der Praxis haben. Reformen funktionieren nur dann, wenn sie auch vor Ort funktionieren.“
Besonders wichtig sei ihm der direkte Austausch mit den Verantwortlichen in den Krankenhäusern. „Gerade Einrichtungen wie das Klinikum Passau erleben jeden Tag unmittelbar, welche Folgen gesetzliche Änderungen für Patientinnen und Patienten sowie für die Beschäftigten haben. Diese Erfahrungen müssen in die politische Entscheidungsfindung einfließen.“ Es gehe nicht darum, notwendige Konsolidierungen grundsätzlich infrage zu stellen, sondern berechtigte Hinweise aus der Praxis ernst zu nehmen und dort nachzubessern, wo Versorgungssicherheit gefährdet werden könnte.
Mit Blick auf das Pflegebudget und die Beleghebammen kündigte Koller an, die angesprochenen Punkte mit nach Berlin zu nehmen. „Gerade das bayerische Beleghebammensystem ist eine Besonderheit, die wir bei bundesweiten Regelungen berücksichtigen müssen. Gute Gesundheitsversorgung braucht nicht nur solide Finanzen, sondern auch verlässliche Rahmenbedingungen für diejenigen, die tagtäglich Verantwortung übernehmen.“
Zum Abschluss des Gesprächs waren sich beide Seiten einig, den engen Austausch auch künftig fortzusetzen. Gerade bei tiefgreifenden Reformen sei es entscheidend, Politik und Praxis frühzeitig miteinander ins Gespräch zu bringen. Nur so könne sichergestellt werden, dass notwendige Strukturreformen und eine hochwertige medizinische Versorgung dauerhaft miteinander in Einklang gebracht werden.
Foto: Drin Rexhaj, (v.l.) Pflegedirektor Christian Maier, MdB Hans Koller und Werkleiter Dr. med. Holger Otto