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Bund fördert Generalsanierung des Fünferlsteg mit 900.000 Euro – Starkes Signal für Denkmalschutz in Passau

Passaus Wahrzeichen erhält im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramm mit Unterstützung von MdB Hans Koller eine Bundesförderung für die Generalsanierung des Fünferlstegs.

Passau. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms eine Bundesförderung in Höhe von 900.000 Euro für die Generalsanierung des historischen Fünferlsteg bewilligt.

Damit erhält die Stadt Passau eine substanzielle Unterstützung des Bundes zur Sicherung eines bedeutenden Baudenkmals und einer zentralen innerstädtischen Verbindung.

Der denkmalgeschützte Fünferlsteg verbindet seit 1916 die Altstadt mit der Innstadt und stellt als Fußgänger- und Radfahrbrücke eine prägende Infrastrukturachse in Passau dar. In den vergangenen Jahren war wiederholt über den baulichen Zustand, mögliche Abrissszenarien sowie alternative Lösungen diskutiert worden. Zwischenzeitlich standen ein vollständiger Rückbau und ein Neubau im Raum, ehe sich auf kommunaler Ebene die Perspektive einer Generalsanierung durchsetzte.  

Der Bundestagsabgeordnete Hans Koller begrüßt die nun getroffene Entscheidung ausdrücklich: „Mit der Bewilligung von 900.000€ wird ein klares Signal für den Erhalt unserer historischen Bausubstanz gesetzt. Der Fünferlsteg ist weit mehr als eine normale Brücke – er ist ein Stück Identität unserer Stadt.“

Zugleich sei mit der Förderung Planungssicherheit geschaffen worden: „Nach intensiven Diskussionen über die Zukunft der Brücke ist nun der Weg frei für eine nachhaltige Sanierung. Der Bund unterstützt damit eine Lösung, die Denkmalschutz, Sicherheit und städtebauliche Verantwortung miteinander verbindet.“

Abschließend betont MdB Koller die Bedeutung der Brücke für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt: „Der Fünferlsteg ist eine zentrale Verbindung zwischen Altstadt und Innstadt. Seine Sanierung sichert nicht nur technisches Bauwerk, sondern erhält ein historisches Wahrzeichen für kommende Generationen.“

Das Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes dient der Erhaltung national bedeutsamer Kulturdenkmäler in ganz Deutschland. Gefördert werden Maßnahmen zur Substanzerhaltung und denkmalgerechten Sanierungen, insbesondere bei Bauwerken von besonderer geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung. Die nun bewilligten Mittel für den Fünferlsteg reihen sich in diese bundesweite Förderlinie ein und unterstreichen die nationale Anerkennung seiner historischen und stadtbildprägenden Funktion.