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Hans Koller

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Bis zu 90% mehr Grundpreis für PV Besitzer: MdB Koller kritisiert Pläne der Bundesnetzagentur scharf

Passau/Berlin. Erst sollen Bürgerinnen und Bürger in Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und die eigene Energieversorgung investieren – und anschließend sollen ausgerechnet diejenigen stärker zur Kasse gebeten werden, die diesen Schritt gegangen sind. Für den Passauer Bundestagsabgeordneten Hans Koller passt das nicht zusammen. Die Pläne der Bundesnetzagentur, sogenannte Prosumer ab 2029 über einen höheren Stromgrundpreis stärker an den Netzkosten zu beteiligen, kritisiert der CSU-Politiker scharf.

Nach den derzeitigen Planungen sollen Haushalte, die mit einer eigenen Photovoltaikanlage Strom erzeugen, diesen selbst verbrauchen und gleichzeitig Strom aus dem öffentlichen Netz beziehen, künftig einen Aufschlag auf den Grundpreis zahlen. Der Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur sieht dafür einen Aufschlag von mindestens 70 und höchstens 90 Prozent des regulären Grundpreises vor. Bei einem durchschnittlichen Grundpreis von derzeit etwa 120 bis 180 Euro im Jahr könnten für betroffene Haushalte damit zusätzliche Kosten von rund 84 bis 162 Euro jährlich entstehen. Kleine Steckersolaranlagen sollen von der Regelung ausgenommen werden.

Für MdB Hans Koller, Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Energie, wird damit das falsche Signal gesetzt: „Jahrelang haben wir den Menschen gesagt: Investiert in Photovoltaik, erzeugt euren eigenen Strom, schafft euch vielleicht noch einen Speicher an und leistet damit selbst einen Beitrag zur Energiewende. Wenn wir genau diesen Menschen jetzt sagen, dass sie dafür künftig einen höheren Grundpreis zahlen sollen, brauchen wir uns über Politikverdrossenheit nicht zu wundern. Wer in Photovoltaik investiert, sollte dafür nicht bestraft werden.“

Die Bundesnetzagentur begründet ihren Vorstoß damit, dass Haushalte mit eigener Stromerzeugung weniger Strom aus dem Netz beziehen und deshalb bislang weniger zu dessen Finanzierung beitragen. Gleichzeitig werde das Netz weiterhin benötigt, wenn die eigene Anlage nicht ausreichend Strom produziere oder der Speicher leer sei. Die stärkere Beteiligung sei deshalb eine Frage der fairen Verteilung der Netzkosten.

Koller hält diese Argumentation in der vorgesehenen Form für problematisch. „Natürlich muss unser Stromnetz finanziert werden, und natürlich müssen wir darüber sprechen, wie die Kosten langfristig gerecht verteilt werden. Aber Gerechtigkeit bedeutet für mich nicht, diejenigen zusätzlich zu belasten, die eigenes Geld in eine dezentrale und erneuerbare Energieversorgung investiert haben. Die Energiewende haben wir uns als politisches Ziel groß auf die Fahne geschrieben. Mit solchen Maßnahmen bestrafen wir aber ausgerechnet diejenigen, die bereit sind, diesen Weg mitzugehen.“

Gerade für viele Eigenheimbesitzer sei die Investition in eine PV-Anlage eine langfristige finanzielle Entscheidung gewesen. „Eine Photovoltaikanlage fällt nicht vom Himmel. Die Menschen haben dafür teilweise Zehntausende Euro aus eigener Tasche investiert. Sie erzeugen erneuerbare Energie und übernehmen selbst Verantwortung für ihre Energieversorgung. Wer investiert und seinen eigenen Strom erzeugt, sollte belohnt und nicht mit der nächsten zusätzlichen Belastung konfrontiert werden.“

Koller warnt dabei auch vor der Wirkung auf zukünftige Investitionen. Die Energiewende sei darauf angewiesen, dass private Haushalte bereit seien, selbst Kapital in Photovoltaik, Speicher und andere Technologien zu investieren. „Wir können nicht auf der einen Seite private Investitionen einfordern und auf der anderen Seite ständig die Spielregeln verändern. Wer heute überlegt, mehrere Tausend Euro in eine PV-Anlage zu investieren, braucht Verlässlichkeit. Sonst wird aus einem Anreiz ganz schnell ein Abschreckungssignal. So deutlich muss das gesagt werden.“

Dabei stellt der Bundestagsabgeordnete nicht infrage, dass sich die Finanzierung der Stromnetze angesichts des veränderten Energiesystems weiterentwickeln müsse. Gerade deshalb brauche es jedoch eine Lösung, die Eigenverbrauch, Netznutzung und den Beitrag privater Erzeuger ausgewogen berücksichtige. „Dass jemand, der das Netz nutzt, auch einen Beitrag zu dessen Finanzierung leistet, ist selbstverständlich. Aber ein Aufschlag von bis zu 90 Prozent auf den Grundpreis für Menschen mit eigener PV-Anlage ist aus meiner Sicht nicht der richtige Weg. Eine Reform der Netzentgelte darf nicht zu einer Strafgebühr für Eigeninitiative werden.“

Für Koller geht es dabei auch um eine grundsätzliche Frage der Ausgestaltung der Energiewende: „Energiewende funktioniert nicht mit immer höheren Kosten und zusätzlichen Belastungen. Sie funktioniert dann, wenn die richtigen Anreize gesetzt werden und die Menschen bereit sind, selbst zu investieren. Genau diese Bereitschaft dürfen wir nicht verspielen.“

Hinzu komme ein Problem, das Koller bei der Energiepolitik immer wieder beobachte: „Wir brauchen endlich eine Linie, auf die sich die Menschen verlassen können. Erst fördern wir eine Technologie, dann verändern wir die Rahmenbedingungen und anschließend wundern wir uns, wenn das Vertrauen verloren geht. Energiepolitik muss langfristig planbar sein – nicht nur für Unternehmen, sondern auch für private Haushalte.“

Der derzeitige Entwurf soll bis Ende 2026 beschlossen werden; die neue Regelung soll ab 2029 greifen. Für Koller ist deshalb klar, dass die Zeit bis dahin genutzt werden müsse: „Der Vorschlag gehört in dieser Form auf den Prüfstand. Ich werde mich dafür einsetzen, dass private PV-Besitzer nicht für genau das Engagement zusätzlich belastet werden, das wir politisch über Jahre eingefordert haben. Wir brauchen Anreize für die Energiewende – keine Strafgebühren für Menschen, die investieren, Verantwortung übernehmen und ihren eigenen Strom erzeugen.“

Mit Blick auf die aktuelle Diskussion um die Biogasförderung und den entsprechenden Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zeigt sich Koller äußerst enttäuscht und unzufrieden. Die derzeit vorgesehenen Rahmenbedingungen will er so noch nicht hinnehmen und setzt darauf, im parlamentarischen Verfahren noch Verbesserungen zu erreichen.