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Hans Koller

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Steuerberater warnen vor Investoreneinstieg in Kanzleien

MdB Hans Koller diskutiert mit regionalen Steuerberatern über Reform des Steuerberatergesetzes und mögliche Schlupflöcher beim Fremdbesitzverbot

Passau. Welche Auswirkung hätte es, wenn Finanzinvestoren stärker in den Markt der Steuerberatung einsteigen? Diese Frage stand im Mittelpunkt einer Gesprächsrunde, zu der der Bundestagsabgeordnete Hans Koller Steuerberaterinnen und Steuerberater aus der Region eingeladen hatte. In den vergangenen Wochen hatten zahlreiche Vertreter des Berufsstands den Abgeordneten kontaktiert und ihre Bedenken im Zusammenhang mit der geplanten Reform des Steuerberatergesetzes geschildert.


Im Zentrum der aktuellen Diskussion steht das sogenannte Fremdbesitzverbot im Steuerberatergesetz. Dieses sieht grundsätzlich vor, dass Steuerberatergesellschaften nur von Angehörigen der steuerberatenden Berufe geführt und gehalten werden dürfen. Ziel dieser Regelung ist es, die Unabhängigkeit der Steuerberaterinnen und Steuerberater als Organe der Steuerrechtspflege zu sichern und zu verhindern, dass berufsfremde Investoren Einfluss auf die Beratung nehmen.


In der Praxis wird jedoch zunehmend darauf hingewiesen, dass dieses Verbot teilweise umgangen werden kann. Hintergrund sind mehrstufige Beteiligungsstrukturen. So können beispielsweise Wirtschaftsprüfergesellschaften mit Sitz im Ausland sich an Steuerberatergesellschaften beteiligen. In einigen europäischen Ländern sind wiederum Beteiligungen von Finanzinvestoren an solchen Gesellschaften erlaubt. Auf diese Weise können Investoren indirekt Anteile an deutschen Steuerberatergesellschaften halten, obwohl das Fremdbesitzverbot dies eigentlich verhindern soll.


„Mir war es wichtig ein Bild aus erster Hand zu machen“, erklärte MdB Koller. „Es ist ein sensibles Thema, und deshalb ist es wertvoll, Impulse aus der Praxis zu bekommen und die unterschiedlichen Perspektiven zu hören.“


Der Abgeordnete betonte in der Runde, dass die Steuerberatung in Deutschland stark durch mittelständische Strukturen geprägt sei. „In mittelständischen Strukturen stecken Emotionen und Herzblut. Das muss man im Blick behalten“, sagte MdB Koller. „Man würde in ein System eingreifen, das in dieser Form sehr gut funktioniert.“


Zugleich verwies er auf mögliche gesellschaftliche Auswirkungen: „Man wird in solch einer Entwicklung schnell zum Kunden zweiter Klasse. Es wird immer welche geben, die dann entsprechend zurückgelassen werden – und das kann auch Auswirkungen auf die politische Stimmung haben.“


Aus Sicht der Steuerberater wurde insbesondere auf die Bedeutung des Fremdbesitzverbots hingewiesen. Raimund Mader, Vizepräsident der Steuerberaterkammer München, erklärte: „Wir wollen am Fremdbesitzverbot festhalten, weil es ordnungspolitisch richtig ist.“ Gleichzeitig verwies er auf mögliche Umgehungsstrukturen: „Über ausländische Gesellschaften können sich Investoren bereits heute indirekt beteiligen. Dieses Schlupfloch sollte geschlossen werden.“

Ein weiterer Aspekt der Diskussion betraf die besondere Vertrauensstellung der Steuerberater: „Wir sind nicht nur Dienstleister, sondern auch Vertrauenspersonen unserer Mandanten“, erklärte Mader. „Dieses Vertrauensverhältnis ist ein zentraler Bestandteil unseres Berufs.“

Darüber hinaus wurde von einigen Teilnehmenden darauf hingewiesen, dass bei einem Einstieg von Investoren eine Auswahl verstärkt anhand wirtschaftlicher Kriterien erfolgen könnte. Andere äußerten die Sorge, dass kleinere Kanzleien im Wettbewerb mit größeren, investorengetragenen Strukturen stärker unter Druck geraten könnten. Auch die zunehmende Automatisierung durch digitale Technologien und Künstliche Intelligenz wurde als Thema angesprochen, das die Entwicklung der Branche künftig präge.

MdB Hans Koller unterstrich zum Abschluss die Bedeutung des offenen Dialogs mit der Praxis: „Solche Gespräche sind wichtig, um Entwicklungen frühzeitig zu verstehen. Gerade bei Themen, die den Mittelstand betreffen, ist es entscheidend, die Erfahrungen aus der Praxis ernst zu nehmen.“

Die Diskussion über mögliche Änderungen im Steuerberatergesetz wird derzeit auf politischer Ebene weitergeführt. Ziel der Gesprächsrunde war es daher, Einschätzungen und Erfahrungen aus der Praxis aufzunehmen und in die weitere Debatte einzubringen.